Republik Zypern Tourismus Informationen
Reiseziel Zypern (Süd), Reiseführer zu den Touristik News
Die Einreise ist mit einem deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten möglich.
Wer einen längeren Aufenthalt beabsichtigt, muss sich jedoch bereits innerhalb von zwei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde registrieren. Dies gilt auch für längere Aufenthalte im Norden.
Deutsche Kinderpässe (bzw. noch gültige oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordene Kinderausweise) werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder bis zum Alter von 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Mitreisende Kinder ab 16 Jahren benötigen nach zyprischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.
Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.
Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen.
Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab
Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden gilt in der Republik Zypern als illegal. Die Regierung der Republik Zypern behält sich weiter vor, die „illegale Einreise“ zu bestrafen.
Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden.
Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.
Reisen innerhalb Zyperns (Nord – Süd und Süd – Nord), Einreise in den Nordteil Zyperns
Hintergrund des Zypernkonflikts
Mit der militärischen Intervention der Türkei im Jahre 1974 in der Republik Zypern sollte der – aus türkischer Sicht geplante – Anschluss Zyperns an Griechenland verhindert und die Verfolgung und Unterdrückung der türkischen Zyprer beendet werden. Seither ist Zypern faktisch eine geteilte Insel. Im griechisch-zyprischen Südteil der Insel übt die Regierung der von den Vereinten Nationen (VN) als Vertretung für ganz Zypern anerkannten Republik Zypern die effektive Hoheitsgewalt aus. Die 1983 im türkisch-zyprischen Nordteil der Insel ausgerufenen so genannte "Türkische Republik Nordzypern" wird – außer von der Türkei – international nicht anerkannt.
Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie vom Südteil abgegrenzt ist und ausschließlich von der Türkei als eigenständiger Staat ("Türkische Republik Nordzypern") anerkannt wird.
Es bestehen nur wenige direkte telefonischen Verbindungen zwischen dem Nord- und dem Südteil Zyperns. Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren aber auch im Nordteil. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
Ratsverordnung 866/2004/EK
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter www.europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" neu festgelegt. Sie behält sich das Recht vor, die Nutzung von Häfen und Flughäfen im Norden als „illegale Einreise“ zu bestrafen. Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger –unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind. Die Öffnung weiterer Übergänge ist in Planung.
Derzeit sind dies (nach ihren griechischen Namen):
* Ledra Palace in Nikosia (nur zu Fuß),
* Agios Dometios in Nikosia (zu Fuß und mit Kfz),
* Pergamos bei Pyla (zu Fuß und mit Kfz),
* Strovilia bei Agios Nikolaos (zu Fuß und mit Kfz),
* Zodhia bei Astromeritis (nur mit KfZ).
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird allerdings ein Visum benötigt, das man am Übergang beantragt (z.Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer) und bei Rückkehr in den Süden wieder abzugeben hat.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis möglich.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel, und zurück, ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Mit Mietwagen, die im Nordteil der Insel gemietet wurden, ist die Überfahrt in den Südteil nicht möglich. Dies geht nur mit einem Privat-Pkw, wobei hierfür eine entsprechende Versicherung in der Republik Zypern notwendig ist, die ebenfalls am Übergang erhältlich ist.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005) können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 135,- € (ca. 80 CYP) vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Besondere Zollvorschriften
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.
Seit Beitritt zur EU am 01.05.2004 müssen Fahrzeughalter, die ein KFZ mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der KFZ deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel.00357-22-601657)
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. 22-865807).
Verbringen von Waren aus dem Nordteil in den Südteil
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005) können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 135,- € (ca. 80 CYP) vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. 22-865807).
Hinweis zur Immobiliennutzung in Zypern
Bitte beachten Sie die zum 20.10.2006 in Kraft getretene Änderung des zyprischen Strafgesetzbuches. Anbei finden Sie eine englische Übersetzung der Bestimmungen des neu eingefügten Art. 303a (Dateianhang).
Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel Eigentum erwerben wollen, besitzen oder in sonstiger Weise nutzen, wird dringend angeraten, sich über die vorherige Eigentumslage beim Grundbuchamt in Nikosia zu informieren, um etwaige Komplikationen beim Übertritt in den griechisch-zyprischen Teil der Insel zu vermeiden.
Die Umsetzung und Folgen des neu eingefügten Artikels wird man aufgrund des in Zypern vorherrschenden Case-Law-Systems erst anhand der Entscheidungspraxis der Gerichte einschätzen können. In einem ersten Fall wurde das Verfahren gegen eine russische Staatsangehörige Ende 2006 eingestellt.
Deutsche Touristen, die einen Hotelurlaub im Nordteil der Insel gebucht haben, sind von dieser Regelung nach bisheriger Erkenntnis der Botschaft nicht betroffen.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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