Sie sind hier: Touristik News / Reiseland Infos / Tschechische Republik
Donnerstag, 02. September 2010
Angebot Reiseführer
Reiseführer Aktuell

Reise- Versicherung

Keine Reise ohne Reiseversicherung!

Tschechische Republik Tourismus Informationen

Reiseziel Tschechische Republik, Reiseführer zu den Touristik News

Allgemeine Reiseinformationen

Die Tschechische Republik weist eine in der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck gute, in anderen Gebieten des Landes befriedigende touristische Infrastruktur auf.

Geldumtausch: Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR in Kc an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von Kc herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.

250x250_kp_lang

Kriminalität: Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen.

Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt.

Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten.

Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten.

Ferner treten zunehmend Fälle auf, in denen als Polizisten verkleidete Betrüger unter einem Vorwand (Falschgeld, Erwerb von Drogen) Touristen auffordern, ihr mitgeführtes Geld zwecks Kontrolle vorzulegen.

Bei dieser angeblichen Kontrolle wird den Touristen ein Teil ihres Geldes entwendet, ohne dass ihnen das sofort bewusst wird. Rechtmäßige Polizisten hingegen dürfen auf der Straße nur die Identität überprüfen, für alle weitergehenden Eingriffe ist eine Vorführung ins Polizeipräsidium erforderlich.

Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. In Prag belaufen sich die Taxigebühren auf ca. 35 Kc (Grundgebühr) zuzüglich ca. 25 Kc pro gefahrenen Kilometer. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.


Reisen mit Haustieren


Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) in die Tschechische Republik ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de).

Straßenverkehr: Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2000,- Kc sowie 1 Punkt. Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc.

Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Darüber hinaus können die Vignetten über den ADAC erworben werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000 Kc, im Wiederholungsfalle weit höher.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- Kc ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Verhalten bei Gesetzesverstößen

Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.

Reisedokumente

Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise. Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.

Kinderausweise ohne Lichtbild werden nicht anerkannt.

Besondere Zollvorschriften

Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts. Nähere Informationen dazu (inklusive der Freimengen für Tabakwaren im Reiseverkehr) finden Sie unter: www.zoll.de

Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Medizinische Hinweise
Aktuell, Impfschutz


Das Auswärtige Amt empfiehlt, den „normalen“ Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (=Keuchhusten) - Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Aufgrund von vermehrten Hepatits-A-Erkrankungen im letzen Jahr ist ein Impfschutz auch gegen diese Virusinfektion empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder besonderer Exposition können zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und auch gegen die von Zecken übertragbare FSME-Virusinfektion sinnvoll sein.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

Hier zurück zur Übersicht Reiseländer und Informationen