Sie sind hier: Touristik News / Reiseland Infos / Senegal
Donnerstag, 02. September 2010
Angebot Reiseführer
Reiseführer Aktuell

Reise- Versicherung

Keine Reise ohne Reiseversicherung!

Senegal Tourismus Informationen

Reiseziel Senegal, Reiseführer zu den Touristik News

Allgemeine Reiseinformationen

Trotz der bemerkenswerten - politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.

Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.

250x250_kp_lang

Geld/ Kreditkarten

Währung ist der Franc CFA, der aufgrund seiner festen Parität zum französischen Franc in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 Euro = 655,957 FCFA) steht.

Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten.

Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente


Deutsche, die sich weniger als 3 Monate in Senegal aufhalten, benötigen lediglich einen gültigen Reisepass. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.

Der deutsche Kinderausweis und der Kinderpass werden anerkannt, ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend.

Visum: Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann.

Wer im voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca.  1.500,- Euro)  ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA  500.000,- (ca.  750,-  Euro) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise  vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

Die bisherigen Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen sind von den senegalesischen Zollbehörden Ende 2008 außer Kraft gesetzt worden. Genaue Neuregelungen stehen bisher aus. ( Siehe Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ auf der Internetseite der Botschaft Dakar unter www.dakar.diplo.de

Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit hohen Haft- und/oder Bußgeldstrafen, auch gegenüber Europäern, geahndet. Dieses Gesetz kam in den vergangenen Monaten vermehrt zur Anwendung. Selbst in touristischen Gebieten (Dakar, Saly, Petite Côte), in denen vor einiger Zeit noch von einer gewissen Toleranz vor allem gegenüber Ausländern ausgegangen werden konnte, kam es 2008 zu Verhaftungen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, (www.who.int/ith/countries/en/index.html), die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach Impfstoff Typen A,C,W und Y).

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

Hier zurück zur Übersicht Reiseländer und Informationen