Sie sind hier: Touristik News / Reiseland Infos / Saudi-Arabien
Donnerstag, 02. September 2010
Angebot Reiseführer
Reiseführer Aktuell

Reise- Versicherung

Keine Reise ohne Reiseversicherung!

Saudi-Arabien Tourismus Informationen

Reiseziel Saudi-Arabien, Reiseführer zu den Touristik News

Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.

250x250_kp_lang

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Inländer behandelt.

Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

 

Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.

Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis der eingeschränkten Ausreisemöglichkeit steht noch aus.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente


Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise).

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.

Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Eine Gelbfieber-Impfung ist für alle Reisende aus endemischen Gebieten gemäß den internationalen Gesundheitsbestimmungen vorgeschrieben; andernfalls werden sie bei der Einreise nachgeimpft und für 6 Tage unter Beobachtung gestellt. Personen, die direkt aus Europa einreisen, sind davon nicht betroffen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Pilgerreisen sowie Langzeitaufenthalten über 4 Wochen auch Hepatitis B und die tetravalente Meningokokken-Meningitis-Impfung. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) grundsätzlich vorgeschrieben.

Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird darüber hinaus ein Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus empfohlen.

Die Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

Hier zurück zur Übersicht Reiseländer und Informationen