Sambia Tourismus Informationen
Allgemeine Reiseinformationen zum Reiseziel Sambia / Reiseführer
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden
Geldversorgung
Bestimmte Leistungen sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen. Der Euro hat sich in Sambia noch nicht durchgesetzt. Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen.
Auf US-Dollar ausgestellte Reiseschecks namhafter Unternehmen werden bei Vorlage der Kaufquittung zumindest in größeren Städten eingelöst. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen.
Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, jedoch keine EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten.
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia nicht möglich, Roaming funktioniert nicht. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt möglich.
Einreisebestimmungen
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) beträgt für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für mehrfache Einreise (Double/Multiple Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde, insbesondere bei „Multiple Entry Visa“.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel).
Reisedokumente
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe und Kinderausweise werden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinderausweise ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nur mit Lichtbild, akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend. Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. In den meisten Fällen wird die Gebühr bereits mit dem Flugpreis eingezogen (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben). Soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,. In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert.. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist in unbeschränkter Höhe zulässig; Beträge, die insgesamt (den Gegenwert von) USD 5.000 übersteigen, müssen angemeldet werden.
Im Ermessen des Zollbediensteten kann die vorübergehende Einfuhr von bestimmten „Luxusgütern“ (u. a. Videokameras, Laptops) von der Erteilung einen zeitweiligen Einfuhrerlaubnis abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist die Erlaubnis bei Ausreise zusammen mit den davon erfassten Waren vorzulegen.
Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen (sieh auch Einreisebestimungen).
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen.
Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“ können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden.
Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.
Seit dem 28.05.2008 ist das Rauchen an öffentlichen Orten gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von maximal umgerechnet ca. 75,- Euro und / oder Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet. Es bestehen noch keine Erfahrungen, inwieweit dieses neue Gesetz tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.
Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese in der Regel nicht verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Hinweis: Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen nicht vorgeschriebene Impfungen verlangt werden. Das kann z.B. die Gelbfieber-Impfung von allen Reisenden oder auch die Cholera-Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet sein.
Malaria
Ganzjährig, verstärkt von November – Juni hohes Risiko landesweit, besonders im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Luanwa-Tal). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Nach starken Regenfällen treten immer wieder Cholera-Fälle auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u.a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-See). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, wird empfohlen, diese in ihrer Originalverpackung und die ärztliche Verschreibung in englischer Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung mit sich zu führen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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