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Donnerstag, 02. September 2010
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Oman Tourismus Informationen

Reiseziel Oman, Reiseführer zu den Touristik News

Allgemeine Reiseinformationen

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Jedoch sollten Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden, da es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen auf Alleinreisende gekommen ist.

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Folgende Vorsichtsmassnahmen werden empfohlen:


Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.

Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt

Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. 


Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden.

Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sind unbedingt mitzuführen. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.


Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"


Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden.

Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen.

Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden."

Mietwagen

Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum/ Reisedokumente


Deutsche Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann.

Es berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich.

Vorläufige (grüne) Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber ebenfalls mindestens noch 6 Monate gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt, jedoch die neuen deutschen Kinderreisepässe. Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ausreichend. Der Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen dagegen nicht aus. Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden.

Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen.

Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 10 Omanische Rial. (ca. 19 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.

Oman/Katar
Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.

Die Gebühr für das in Oman erteilte Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Oman/Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai.

Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird  an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.

Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:

Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96

Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei: www.rop.gov.om .

Besondere Zollvorschriften
Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate hinaus auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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