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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente: Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen (auch vorläufigen) Reisepass, Bundespersonalausweis oder Kinderreisepass bzw. Kinderausweis sowie einem gültigen vorläufigen Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen.
Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Deutsche Kinderpässe (bzw. noch gültige oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordene Kinderausweise) werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 14 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.
Mitreisende Kinder ab 14 Jahren benötigen nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.
Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende müssen einen gültigen Reisepass besitzen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten
weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter
europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) unter www.bmelv.de
Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.
Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren erhalten Sie auf der Website der Botschaft der Niederlande in Berlin unter bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Ausweis/heimtiere/start_html .
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt.
Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar.
Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.
Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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