Mosambik Tourismus Informationen
Reiseziel Mosambik, Reiseführer zu den Touristik News
Allgemeine Reiseinformationen
Ausweispflicht: Es wird darauf hingewiesen, dass in Mosambik Ausweispflicht besteht. Es wird empfohlen, stets den Pass im Original mit sich zu führen. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Wichtige Überlandstraßen sind teilweise in einem extrem schlechten Zustand und bergen Unfallrisiken.
In der Regenzeit (Dezember bis April) können selbst Nationalstraßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein. Wegen der relativ hohen Unfallgefahr und der mangelnden medizinischen Versorgung auf dem Lande sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.
Die größeren Städte sind per regelmäßigem Flugverkehr erreichbar.
Geld / Kreditkarten: Reiseschecks (Travellercheques) können momentan bei keiner Bank in Mosambik eingelöst werden. Es empfiehlt sich daher ausreichend Bargeld in US-Dollar oder südafrikanischen Rand mitzuführen. EURO werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und einigen wenigen Hotels im Lande akzeptiert. Neuerdings kann man an vereinzelten Geldautomaten in größeren Städten geringere Geldbeträge (bis ca. 250 EUR) auch mit EC-Karte abheben.
Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik zu vereinzelten Banken möglich.
Einreisebestimmungen: Visum
Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Dieses sollte nach Möglichkeit vor der Einreise bei einer der mosambikanischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.
Visa für touristische Zwecke und nur zur einmaligen Einreise können grundsätzlich auch an einigen der größeren Grenzübergänge zu Mosambik und dem Flughafen Maputo beantragt werden.
Reisende sollten die im Visum gestattete Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, da hohe Geldstrafen drohen. Für eine Verlängerung des Visums ist eine Ausreise aus Mosambik und Antragstellung im nächstgelegenen mosambikanischen Konsulat erforderlich.
Falls Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, sollte man vor der ersten Abreise nach Mosambik eine Mehrfacheinreise (visto mùltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass wird zwar grundsätzlich anerkannt, es wird jedoch empfohlen, Kindern ab einem Alter von 6 Jahren einen Europapass auszustellen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils. Die Einreisedokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein.
Reisende sollten im Besitz einer gültigen Gelbfieberimpfung sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von u. a. Langustinen, Muscheln und antiken Geldmünzen ist untersagt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen. Allerdings wird eine Überziehung der im Visum genehmigten Aufenthaltsdauer streng geahndet. Strafe: 1000 MZN, z.Zt. ca. EUR 30,- pro Tag.
Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das „Mural“ in Maputo), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge dürfen nicht fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei einer direkten Einreise aus Deutschland bzw. anderen nicht-endemischen Ländern ist die Impfung nicht erforderlich. Bei fehlender Impfung und Ankunft aus einem Infektionsgebiet wird die Impfung am Flughafen gegen eine Gebühr von USD 50,00 durchgeführt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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