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Freitag, 03. September 2010
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Reiseziel Mexiko, Reiseführer zu den Touristik News

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.

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Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an.

Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard.

Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.

Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.


Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Im Bundesstaat Chiapas wurden in jüngerer Zeit auch Reisebusse überfallen.

Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.

Geld / Kreditkarten

Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Wechselkurs derzeit Euro 1,-- = ca. 16,00  $. Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte  Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.

Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Auch Reiseschecks können eingelöst werden.

Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.

Über „Western Union“ (www.westernunion.de) kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“ (www.reisebank.de). Von Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.

Sonstige Hinweise

Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind us-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.

Strom: 110 V, 60 Hz.

Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.

Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.

Nützliche Adressen

Flughafen Mexiko-Stadt

Tel.: 5571 3600 (Zentrale)

a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): Rufnummern 2259 und 2303

b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern 2341, 2208 und 2303

Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.

Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)

Tel.: 5387 2400 (Zentrale)

- Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)

- Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)

Secretaria de Turismo

Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)

Tel.: 3002 6300 (Zentrale)

Touristeninformation: 5089 7500 / 5250 0123 / 5250 0151

Hospital

Englischsprachiges Krankenhaus: Hospital ABC, Sur 136, Ecke Observatorio01120 México, D.F. Tel.: 52 30 80 00, Notfälle: 52 30 81 61


Einreisebestimmungen
Visum


Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten Sie  während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.

Reisedokumente

Der bei Einreise nach Mexiko vorzulegende deutsche Reisepass (oder vorläufige Reisepass) sollte möglichst noch sechs Monate gültig sein, mindestens jedoch für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko. Der deutsche Personalausweis genügt nicht für die Einreise nach Mexiko.

Kinder unter 16 Jahren können zur Einreise anstelle eines Reisepasses auch einen deutschen Kinderreisepass vorlegen oder im deutschen Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein. In beiden Fällen ist ein Foto vorgeschrieben. Der Kinderausweis nach altem Modell (Kinderausweis als Passersatz) wird zur Einreise nicht mehr akzeptiert.

Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen.

Erwerbstätigkeit


Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.

Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.

Besondere Zollvorschriften
Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis 3 l Wein/Spirituosen, 400 Zigaretten/50 Zigarren/250 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.

Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.

Nähere Auskünfte unter www.aduanas.gob.mx

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.

Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, bedürfen einer besonderen Genehmigung. Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.

Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angezeigt sein.

Malaria

In Mexiko gibt es insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Resorts für Touristen.

Dengue-Fieber

Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. Aus diesen Gründen empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen, z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln.

Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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