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Freitag, 03. September 2010
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Marokko Tourismus Informationen, Reiseziel Marokko

Marokko Reiseführer zu den Touristik News, Einreiseinformationen, Bestimmungen

Allgemeine Reiseinformationen / Infrastruktur, Straßenverkehr

Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur.

Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

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Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum / Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist. Die Ein- und Ausreise mit dem Personalausweis ist nur für Pauschaltouristen im Rahmen einer Gruppenreise möglich. Der Reisende sollte sich vor Antritt der Reise darüber unbedingt beim Veranstalter informieren.

Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.

Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).

Hinweis für Doppelstaater: Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen.

(Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).

Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)

In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen:Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Einfuhr von Barmitteln, deren Gegenwert 100.000,- Dirham (derzeit 8.970,- €) übersteigt, bei der Einreise nach Marokko zwingend zu deklarieren. Unterbleibt eine Deklaration, kann bei der Ausreise in Ermangelung des Einfuhrnachweises ein Bußgeld in Höhe von 5%- 100% der noch vorhandenen Summe verhängt werden.

Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung in bar ist nur bis zum Höchstbetrag von 1.000,- Dirham zulässig. Dirhambestände können bei der Ausreise unter Vorlage der Umtauschbescheinigung in Devisen zurückgetauscht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.

Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

HIV / AIDS

19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Malaria


Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.

Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande  hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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