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Donnerstag, 02. September 2010
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Malta Tourismus Informationen

Allgemeine Reiseinformationen zum Reiseziel Malta / Reiseführer

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise nach Malta ist mit einem gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis möglich. Kinderausweise (sofern sie mit einem Foto versehen sind) sowie vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt.

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Der Eintrag eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils ist für die Einreise ausreichend. Auch der für Kinder  ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum: Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin (E-Mail: maltaembassy.berlin@gov.mt ) stellen, soweit sie nicht über eine Aufenthaltserlaubis für den Schengenraum verfügen.

Besondere Zollvorschriften
Seit dem 1.1.2008 ist der Euro offizielle maltesische Währung.

Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000.—Euro oder mehr deklariert werden.

Bargeld kann mit ec- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.

Im persönlichen Reisegepäck dürfen Geschenke im Wert von bis zu 190 Euro zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden. (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.) Auf Gegenstände, deren Wert den Betrag von  190 Euro übersteigt, wird ein prozentualer Zollsatz erhoben. Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr.


Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.

Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Tierhalter, die beabsichtigen, ihr Haustier mit nach Malta zu bringen, sollten sich wegen der zu erfüllenden Bedingungen frühzeitig mit dem Department of Veterinary Service of Malta in Verbindung setzen.

Detaillierte Auskünfte im Einzelfall erteilt weiterhin die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Malta unter info@valletta.diplo.de oder das

Department of Veterinary Services of Malta unter Fax: +356 2123 8105.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz auch kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.

Der Import von Drogen wird immer als "dealing", also Drogenhandel, betrachtet und wird als solcher mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet. Bei der Einreise werden ankommende Touristen schriftlich auf diese Tatsache hingewiesen und auch darauf, dass sie die Möglichkeit haben, mitgebrachte Drogen am Zoll abzugeben, was nicht geahndet wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. (www.who.int/ith/countries/en/index.html) Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besondererExposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Sonnenempfindliche Personen sollten unbedingt auf langärmelige Kleidung und Schutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor achten, da die Sonneneinstrahlung und Ozonbelastung erheblich stärker sind als in Deutschland.

Im Sommer und Frühherbst kann das schwülheiße Wetter eine starke Belastung für Herz und Kreislauf darstellen; im Herbst und Winter sind vor allem die Atemwege durch das feucht-kühle Wetter gefährdet. Auch rheumatische Beschwerden treten durch die in Malta herrschenden klimatischen Bedingungen bei längeren Aufenthalten auf.

Das Leitungswasser ist eine Mischung aus Grundwasser und entsalztem Meerwasser und sollte nicht oder nur abgekocht getrunken werden.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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