Katar Tourismus Informationen
Reiseziel Katar, Reiseführer zu den Touristik News
Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land: Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum: Grundsätzlich gilt bei der Einreise nach Katar:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Katar - unabhängig von Aufenthaltsdauer und -zweck - stets ein Einreisevisum. Die Einholung eines Visums vor Antritt der Reise ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Das Visum wird bei der Einreise nach Katar erteilt.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa. Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Reisedokumente
Der neue deutsche Kinderreisepass wird ebenso wie der deutsche Kinderausweis in Katar nicht anerkannt!
Bei einer gemeinsamen Einreise ist es für ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren ausreichend, wenn es im Pass eines Elternteils eingetragen ist. Ein Lichtbild ist erforderlich.
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein. Inhaber vorläufiger deutscher Reisepässe können Visa nicht bei Einreise am Flughafen erhalten, sondern müssen diese vorab bei der katarischen Botschaft Berlin beantragen. Weitere Informationen z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.:
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 - 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muß. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren.
Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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