Jemen Tourismus Informationen, Reiseziel Jemen
Jemen, Reiseführer zu den Touristik News, Einreiseinformationen, Bestimmungen
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima: Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe.
Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken.
Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken.
Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen.
Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden.
Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen.
In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum: Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
Güter, die in Israel produziert wurden
Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
Gebrauchte persönliche Gegenstände
Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
Goldschmuck bis zu 350 Gramm
Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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