Sie sind hier: Touristik News / Reiseland Infos / Hongkong
Donnerstag, 02. September 2010
Angebot Reiseführer
Reiseführer Aktuell

Reise- Versicherung

Keine Reise ohne Reiseversicherung!



Hongkong Tourismus Informationen

Allgemeine Reiseinformationen zum Reiseziel Hongkong / Reiseführer

Hongkong ist ein für alle Reisenden, bei normalem Verhalten sogar unabhängig von der Tageszeit, in der Regel sicherer Ort. Vorsicht ist jedoch immer angebracht, gerade im Nachtleben. In näherer Vergangenheit ist die Verwendung sogenannter K.O.-Tropfen mit bei einzelnen Touristen weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben beobachtet worden.

250x250_kp_lang

Einreisebestimmungen
Visum / Reisedokumente


Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen.

Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden.

Voraussetzung ist jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.

 

Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tag der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein. Ansonsten verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme.

Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend, sofern das Kind von diesem bei der Einreise begleitet wird.


Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden.

Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten (Informationen unter www.immd.gov.hk ).

Per Fax oder per E-mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.

 

Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen für Devisen bestehen nicht.

Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:

- 1 Liter Alkohol

- 60 Zigaretten oder 15 Zigarren oder 75 g Tabak

Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage der Hongkonger Zollbehörde: www.customs.gov.hk/eng/advice_advice_e.html.

Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.

In Autos und Taxis besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.

Nacktbaden sowie Sonnenbaden 'oben ohne' an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt.

Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.

Bitte beachten Sie, dass auch Einfuhr, Besitz oder gar Verwendung von Elektroschocker, Elektroschockwaffen, Tesern usw. streng verboten sind und hart geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte.

Hohe Luftfeuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen im Herbst und Winter, die zum Teil erhebliche Luftverschmutzung sowie auch die Benutzung von Klimageräten verursachen bei Neuankömmlingen oft Erkältungskrankheiten. Zudem können Augenreizungen auftreten. Die hygienischen Verhältnisse sind teilweise unbefriedigend, Magen- und Darmverstimmungen können, insbesondere bei Nichtachtung der üblichen Hygieneregeln hinsichtlich des Essens und des Wassers auftreten.

Vom Auswärtigen Amt empfohlene Impfungen

Für alle Reisenden wird Tetanus, Diphterie, Polio myelitis und Hepatitis A empfohlen, für längere Aufenthalte Hepatitis B. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird für die Stadt Hongkong nicht empfohlen

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

Hier zurück zur Übersicht Reiseländer und Informationen