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Donnerstag, 02. September 2010
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Honduras Tourismus Informationen

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Allgemeine Reiseinformationen

Honduras besitzt an der Nordküste vier Häfen: Puerto Cortés, Tela, Puerto Castilla und La Ceiba, und an der Südküste einen Hafen: San Lorenzo. Diese Häfen werden von Fracht- und Containerschiffen angelaufen. Schiffsreisen mit Kombifrachtern sind nicht mehr möglich.

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Geld / Kreditkarten: Die honduranische Währung ist der Lempira: 1,- Lempira = 100 Centavos (Kurs: 1,-- Euro = rd. 23 Lempiras). Bare Euro können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingelöst werden. Akzeptiert werden (nicht überall) namhafte internationale Kreditkarten (z.B. Visa, Master Card, American Express) sowie US-Dollar-Reiseschecks und Schecks, die in US-Dollar auf eine US-Bank bezogen sind sowie bare US-Dollar (möglichst keine 100-USD-Banknoten). An einigen Geldautomaten, die im MAESTRO-System integriert sind, kann Bargeld mit der EC-Karte ausgezahlt werden.

Dies beschränkt sich hauptsächlich auf die Bank Credomatic. Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.

Flugverbindungen

Es gibt keine direkte Flugverbindung von Deutschland aus. Die kürzeste Verbindung ist über Miami, das von Lufthansa täglich angeflogen wird. Von Miami nach Tegucigalpa und San Pedro Sula besteht eine tägliche Flugverbindung durch TACA (über San Salvador und auch direkt) und American Airlines, letztere ohne Zwischenlandung. Eine weitere Verbindung besteht über Houston (von Deutschland aus mit Lufthansa zu erreichen) und Weiterflug nach Tegucigalpa mit TACA oder Continental Airlines.

Samstags gibt es derzeit eine direkte Verbindung der Fluglinie „Blue Panorama“ von Mailand auf die Karibikinsel Roatán, ab Mai 2009 soll es auch wöchentliche Direktverbindungen der selben Fluglinie von Rom nach San Pedro Sula geben.

Die Hauptflughäfen sind Tegucigalpa, San Pedro Sula, La Ceiba und Roatán.

Die salvadorianische TACA fliegt (über San Salvador) alle mittelamerikanischen Länder an; weiterhin fliegt die panamaische COPA Tegucigalpa und San Pedro Sula an. Seit September 2007 fliegt die kubanische Aero Caribbean einmal wöchentlich von Tegucigalpa nach Havanna. Die honduranische Inlandsfluggesellschaften Isleña, SOSA und Atlantic Airlines verbinden die Hauptstadt mit den Flughäfen im Landesinneren.

Samstags gibt es derzeit eine direkte Verbindung der Fluglinie „Blue Panorama“ von Mailand auf die Karibikinsel Roatán, ab Mai 2009 soll es auch wöchentliche Direktverbindungen der selben Fluglinie von Rom nach San Pedro Sula geben.

Die Hauptflughäfen sind Tegucigalpa, San Pedro Sula, La Ceiba und Roatán. Die salvadorianische TACA fliegt (über San Salvador) alle mittelamerikanischen Länder an; weiterhin fliegt die panamaische COPA Tegucigalpa und San Pedro Sula an. Seit September 2007 fliegt die kubanische Aero Caribbean einmal wöchentlich von Tegucigalpa nach Havanna. Die honduranische Inlandsfluggesellschaften Isleña, SOSA und Atlantic Airlines verbinden die Hauptstadt mit den Flughäfen im Landesinneren.

Straßenverkehr


Auf den Hauptstraßen, vor allem zwischen San Pedro Sula und Tegucigalpa, verkehren Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrsmäßig nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden.

Das geteerte Straßennetz ist spärlich, im Nordosten kaum vorhanden. Allerdings sind die geteerten Straßen bis auf einige Teilstrecken von relativ guter Qualität. Auf den unbeleuchteten Straßen, die häufig Schlaglöcher aufweisen, sollte nach Einbruch der Dunkelheit wegen reduzierter Verkehrssicherheit und erhöhter krimineller Gefahr nicht mehr über Land gefahren werden. Außerhalb der Überlandstraßen ist die Benutzung von geländegängigen Fahrzeugen ratsam.

Taxis

Taxis sind ein weiteres preiswertes Verkehrsmittel, jedoch sind die Fahrzeuge in der Regel in aussonderungsreifem Zustand, und die Fahrweise der Fahrer ist in der Regel gewöhnungsbedürftig. Der Preis muss vor Antritt der Fahrt ausgehandelt werden. Grundsätzlich muss wegen des hier oft rücksichtslosen Fahrverhaltens auf die Gefährlichkeit des Autofahrens im Lande hingewiesen werden.

Einreisebestimmungen
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend), der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss, erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“. Hiervon ausgenommen sind die Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.

Deutsche Kinderausweise bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt (gelegentlich wird ein Lichtbild verlangt). Die Eintragung eines Kindes in den Pass der Eltern ist nicht immer ausreichend. Es sollte daher ein eigener Kinderausweis mitgeführt werden.

Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von insgesamt 30,00 US-Dollar zu entrichten.

Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg.

Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr toleriert!

Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.

Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Es ist aufgrund der häufigen Diebstähle und Überfälle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den honduranischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem honduranischen Einreisestempel beinhaltet.

Einreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das honduranische "Ley Antidrogas" sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz (auch Kleinstmengen!) mit erheblichen Geldstrafen belegt und ausgewiesen.

Bitte nehmen Sie keine Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Bei Einreise ins Gastland sind Pflichtimpfungen nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberschutzimpfung vorliegen. Abweichend von offiziellen Bestimmungen kann allerdings, insbesondere bei Einreise aus einem Land, in dem Cholera vorkommt , ein Choleraimpfzertifikat verlangt werden.

Für Kurzreisen nach Honduras empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Poliomyelitis, Tetanus und Diphterie. Für Langzeitaufenthalte sollte außerdem ein Impfschutz gegen Hepatitis B, Typhus und ggfs. Tollwut bestehen.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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