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Einreisebestimmungen / Reisedokumente
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Frankreich und können demnach mit einem
- gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis,
- gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,
- gültigen vorläufigen Personalausweis,
nach Frankreich einreisen.
Dies gilt ebenso für die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Guayana und La Réunion.
Deutsche können hier mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis einreisen.
Für die Überseegebiete Neu-Kaledonien, Französisch Polynesien, Mayotte, St. Pierre et Miquelon, Wallis et Futona ist die Einreise bis zu einer Dauer von drei Monaten ebenso visumfrei. Bei Aufenthalten von über drei Monaten muss ein Langzeitvisum beim französischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.
Als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 hat Frankreich bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.
Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.
<- Videoclip La Reunion
Besondere Zollvorschriften
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß dem neuen § 12 a Absatz 1 Zollverwaltungsgesetz /ZollVG) mitgeführte Barmittel (Bargeld, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 Euro bzw. bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro oder bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte mündlich auf Aufforderung anzuzeigen.
Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es liegen keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen für Frankreich vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. In Teilen des Landes (Rheinebene, Elsass) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend April - Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Für die Mittelmeerküste und Korsika und insbesondere die Übersee-Departements wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen, ggf. in Kombination mit Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalt in Übersee).
Französisch Guayana verlangt bei Einreise eine Gelbfieber-Impfung für alle ab vollendetem 1. Lebensjahr. Zudem besteht in Französisch Guayana gebietsweise auch ein hohes Malaria-Risiko (vorwiegend Südosten und Südwesten) mit der Empfehlung einer medikamentösen Malariaprophylaxe zusätzlich zur Expositionsprophylaxe, also der Vermeidung von Mückenstichen.
Einige Übersee Territorien wie Französisch Polynesien und Neukaledonien verlangen eine Gelbfieber-Impfung nur bei Einreise aus Infektionsgebieten, bei direkter Ankunft aus Europa nicht.
Rechtzeitig vor Einreise in diese Gebiete sollte mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen möglicher Impfungen und Malariaprophylaxe Kontakt aufgenommen werden.
Dengue
In fast allen französischen Übersee-Departements besteht verstärkt während und kurz nach den Regenzeiten ein Dengue Fieber Risiko. Insbesondere auf Guadeloupe und Martinique wurden in der letzten Saison hohe Fallzahlen berichtet. Individuell ist der Schutz vor Mückenstichen die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.).
Chikungunya
Die ausgeprägte Chikungunya-Epidemie, die im französischen Übersee-Departement La Réunion 2005/2006 ausbrach, ist vorüber. Zumindest ein Drittel der Inselbevölkerung erkrankte. Es kam zu zahlreichen Krankheitsimporten nach Europa, insbesondere Frankreich. Zuletzt wurden nur noch wenige Fälle bekannt, saisonal besteht aber weiterhin ein Risiko. Da es vereinzelt auch zu schweren Verläufen und Todesfällen gekommen ist, sollten Kranke oder schwangere Reisende nach La Réunion vor Abreise ärztlichen Rat suchen und sich über die aktuelle Lage informieren. Analog zu Dengue-Fieber ist auch bei Chikungunya-Fieber der konsequente Mückenschutz die einzige prophylaktische Maßnahme.
Krankenversicherung
Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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