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Freitag, 03. September 2010
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Ecuador Tourismus Informationen

Allgemeine Reiseinformationen zum Reiseziel Ecuador / Reiseführer

Geldversorgung
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.

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Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben.

Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden.

Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union“ von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden.

 

„Western Union“ verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen, allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken funktionieren hingegen nicht zuverlässig.

Einreisebestimmungen
Visum


Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort keinerlei Möglichkeit der Verlängerung von Touristenvisa. Der Aufenthalt kann auch nicht durch kurzzeitige Ausreise, z.B. nach Kolumbien oder Peru, verlängert werden.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

Reisedokumente

Alle neu ausgestellten deutschen Pässe werden akzeptiert und müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der alte, nicht-maschinenlesbare deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.

Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden (mindestens 200 US-Dollar), bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. (Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Webseite der Botschaft abrufbar: www.quito.diplo.de).

Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter: www.migracion.gov.ec unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador“.

Zuständige Behörde

Dirección General de Asuntos Migratorios y Extranjería del MMRREE:

Calle San Ignacio 207 y San Javier (Nähe Einkaufscenter Multicentro) / Quito

Tel. 2227025 / 2555279 / 2552750 / 2221817 / 2548339

Hinweis für die Ausreise


Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und –handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.

In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.

Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer - www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.

Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos and Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.

Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Denguefieber

Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in Ecuador saisonal mit der Hauptregenzeit auf. Die Ausbrüche konzentrieren sich auf die Provinzen Loja, Guayas und Esmeraldas. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen und Hautausschlag einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber ist dringend empfohlen.

Malaria

Die meisten Erkrankungen werden aus den ländlichen Gebieten unter 1500m gemeldet. Ein hohes Risiko besteht demnach in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza.

Ein mittleres Risiko besteht im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago.

Kein oder nur ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken.  Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Je nach Reiseprofil kann  neben der Expsoitionsprophylaxe durch Kleidung, Mückenschutz und Moskitonetz auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein. Die Auswahl des verschreibungspflichtigen Medikaments sollte ein Tropen- oder Reisemediziner vornehmen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Höhenkrankheit

Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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