Costa Rica Tourismus Informationen
Allgemeine Reiseinformationen zum Reiseziel Costa Rica / Reiseführer
Sprachen
Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig. Touristische Dienstleistungen werden in der Regel aber auch in englischer Sprache angeboten. Vereinzelt gibt es Veranstalter mit deutschsprachigen Reiseleitern.
Geld / Kreditkarten
Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.
An denjenigen Geldautomaten in San José, die an das Cirrus- und Maestro-Netzwerk angeschlossen sind, kann man auch Beträge in US-Dollar oder der Landeswährung Colones mit EC-Karte und Geheimnummer abheben. Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall aber durch „Western-Union-Money Transfer“ über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: (0190) 58 52 52]. Geldtransfer mit „Moneygramm“ über American Express ist ebenfalls möglich.
Mietwagen: Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.
Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt.
Straßenverkehr
Die Straßen befinden sich oft in sehr schlechtem Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD).
Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.
Sonstige Hinweise
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z. B. keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer, keine Rettungsboote) sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen.
Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. Die costaricanischen Behörden regulieren und überwachen die Sicherheitsbestimmungen der Abenteuer-Tourismusunternehmen, so dass registrierte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung die vorgegebenen Sicherheitsstandards erfüllen müssen und über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche können in Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin, Internet: www.botschaft-costarica.de, eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter www.migracion.go.cr
Reisedokumente
Vorläufige Reisepässe sowie deutsche Kinderausweise und Kinderreisepässe werden für die Einreise nach Costa Rica anerkannt; ein Lichtbild ist zwingend vorgeschrieben. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt in der Regel nicht.
Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques oder Bargeld im Gegenwert von mindestens 500,- USD abhängig von der Reisedauer).
Ein- bzw. Ausreise von Minderjährigen
Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Ausnahmen bestehen für Kinder, die auch die costaricanische Staatsangehörigkeit haben. Hier sollte vor der Einreise Kontakt mit der costaricanischen Botschaft in Berlin aufgenommen werden.
Bei der Ausreise von Minderjährigen, die in der Vergangenheit mit einer zeitweiligen, begrenzten oder unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung einer dritten Person (nicht Elternteil) ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, die persönlich vor einem Konsul von Costa Rica unterzeichnet und von diesem beglaubigt werden muss. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden (Adresse siehe oben).
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Gebühren bei Ausreise
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen.
Besondere Zollvorschriften
Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.
Da sich die Zollbestimmungen häufig ändern und nur costaricanische Behörden verbindliche Auskünfte über costaricanische Vorschriften erteilen können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin, Homepage: www.botschaft-costarica.de, einzuholen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz und -handel sind auch in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen.
Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Auch hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden älter als 9 Monate wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert und muss durch einen Internationalen Impfpass nachgewiesen werden. Impfschutz besteht ab zehn Tagen nach der Gelbfieber-Impfung. Bei Nicht-Beachtung droht Einreiseverbot.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2006/30__06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_06
sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Die Gefahr einer Dengue-Erkrankung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2007 gab es über 25.000 Dengue-Erkrankungen, davon 7 Todesfälle. Für 2008 rechnen Experten mit einem weiteren Anstieg.
Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht vor allem an der nördlichen und zentralen Pazifikküste (v.a. um Puntarenas) sowie in der Region Limón, in geringerem Maße auch in allen anderen Gebieten Costa Ricas. Das costaricanische Gesundheitsministerium hat eine groß angelegte Aufklärungskampagne gestartet, um die Bevölkerung über mögliche Schutzmaßnahmen aufzuklären. Detaillierte Informationen zu der Erkrankung finden sich im Merkblatt des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Malaria
Im Jahr 2005 wurden 3.500 Malariainfektionen gemeldet, hauptsächlich die weniger schwere Form der Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Allerdings wurde 2006 erstmals seit 10 Jahren ein Ausbruch mit 13 Fällen der gefährlichen Form (Malaria tropica) in der Karibik-Provinz Limón gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft eine Infektion, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein Risiko besteht ganzjährig. Ein mittleres Risiko besteht in den Kantonen Matina und Talamanca (Provinz Limón) und Los Chiles (Provinz Alajuela), ein geringes Risiko in den ländlichen Gebieten der übrigen Landesteile, als malariafrei gelten die Höhenlagen und die Städte.
Je nach Reiseprofil kann in seltenen Fällen eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein, in aller Regel reicht die Mitnahme einer Behandlungsdosis. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin®, Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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