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Freitag, 03. September 2010
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Allgemeine Reiseinformationen

Mittlerweile dürfen sich Ausländer bis auf die Autonome Region Tibet in China ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch überall möglich.

Tibet: Reisen nach Tibet sind seit 25. Juni 2008 auch für Einzel- und Gruppenreisen wieder möglich...

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Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können.

Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.

Für März 2009 wurden nach Auskunft des Tibetischen Reisebüros keine Spezial- genehmigungen für Tibet ausgestellt.

Nach Angaben der offiziellen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua werden seit 30. März 2009 wieder Reisegenehmigungen für Tibet ausgestellt.

Frühestmöglicher Reisetermin ist nach Auskunft des Tibetischen Reisebüros der 5. April 2009

Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft (http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html) entnehmen.
Flugreisen im Land

Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten.

Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen.

Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden.

Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.

Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum


Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Internetseite der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de). Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Änderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet

Reisedokumente

Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Für die Einreise können sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich.

Der vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!). Seit dem 1 Januar 2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.

Meldepflicht

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr


400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Seit 1. März 2006 erlaubt das Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.

Medizinische Hinweise
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)


Obwohl die Erkrankung seit Juli 2008 eine abnehmende Tendenz zeigt, werden seit Januar 2009 neue Fälle aus der Provinz Anhui, die im vergangenen Jahr am meisten betroffen war, gemeldet.

Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Ländern (Städten) bisweilen zyklisch mit mehrjährigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche.  Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika – Details siehe Website: www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Dies gilt aber nicht für Taiwan, Hongkong und Macao.

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit

Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !

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