Bolivien Tourismus Informationen, Reiseziel Bolivien
Bolivien Reiseführer zu den Touristik News, Einreiseinformationen, Bestimmungen
Allgemeine Reiseinformationen
Flugverkehr
Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erheblichen Verspätungen beeinträchtigt.
Geld / Kreditkarten
Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der USD in weitem Umfang akzeptiert.
Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das "Maestro“-Symbol trägt.
Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert.
Da der Wechselkurs für den Euro wesentlich ungünstiger ist als der des Dollars, empfiehlt es sich, Bargeld in Dollar mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen).
Telefon
Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 - (2) + Anschlussnummer (7-stellig).
Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 - 10 - 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den Flughäfen in La Paz und Santa Cruz wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30-Tagen in den Pass eingetragen wird. In solchen Fällen sollte dieses sofort reklamiert werden.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes bis zu 16 Jahren in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Impfungen
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, müssen bei Einreise aus allen Ländern ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können; siehe auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen (siehe auch medizinische Hinweise).
Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z.Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.
Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z.Zt. 169 Bs befreit.
Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.
Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Es wird davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.
Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000,- und 500.000,- US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu können auf folgender Webseite nachgelesen werden:
www.bcb.gov.bo
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte werden in Bolivien streng geahndet, die Mindeststrafe beträgt in der Regel 8 Jahre Haft. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, müssen bei Einreise aus allen Ländern ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können; siehe auch Einreisebestimmungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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