Benin Tourismus Informationen
Allgemeine Reiseinformationen zum Reiseziel Benin / Reiseführer
Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit etwas über einer Million Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören.
Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo).
Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden.
Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderreisepass sowie der frühere Kinderausweis -beide allerdings nur mit Foto- werden akzeptiert. Der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen - Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Vogelgrippe
Nachdem zunächst am 16.12.2007 nach Angaben der Behörden zwei Fälle von Vogelgrippe durch Keulung der betroffenen Tierbestände bekämpft wurden, sind im Sommer 2008 erneut drei Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Die Behörden haben die notwendigen Maßnahmen getroffen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information "Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema "Vogelgrippe" finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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