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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Reisedokumente - Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen (auch vorläufigen) Reisepass, Bundespersonalausweis oder Kinderreisepass bzw. Kinderausweis sowie einem gültigen vorläufigen Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen.
Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Deutsche Kinderpässe (bzw. noch gültige oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordene Kinderausweise) werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 14 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.
Mitreisende Kinder ab 14 Jahren benötigen nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.
Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende müssen einen gültigen Reisepass besitzen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt.
Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren.
Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden. Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.
Medizinische Hinweise - Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
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