Algerien Tourismus Informationen, Reiseziel Algerien
AlgerienReiseführer zu den Touristik News, Einreiseinformationen, Bestimmungen
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist.
Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten.
Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden.
Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein.
Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen (siehe www.rki.de ) einen Impfschutz gegen Hepatitis A und Polio. Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen Dauer zusätzlich Hepatitis B, ggf. auch gegen Typhus und Tollwut (in Abhängigkeit vom Reisestil).
Quelle: Auswärtiges Amt - keine Haftung für Aktualität und Vollständigkeit
Bitte beachten Sie ggf. die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf unseren Seiten !
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