Pressemeldungen
Sie wollen eine Pressemeldung auf den Seiten von Touristik-News.com veröffentlichen ?
Informieren Sie sich hier !
Wintersport News aktuell - Beim Skiunfall unbedingt Personalien des Verursachers aufnehmen
Unfälle gehören genauso zum Skisport wie traumhafte Winterlandschaften und Après-Ski.
Zürich/Innsbruck, den 04. Dezember 2008 - Deshalb sollten Wintersportler gut darüber informiert sein, was im Falle eines ungewollten Zusammenstoßes auf der Piste zu tun ist.
„Das Wichtigste ist aus rechtlicher Sicht, die Personalien des Unfallgegners aufzunehmen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Kanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „und wenn der Unfallverursacher nicht selbst hält, sollte man nicht zögern, andere Pisten-Benutzer um Hilfe zu bitten, damit sie ihm folgen und ihn aufhalten, oder das Liftpersonal auf den Unfallverursacher aufmerksam zu machen.“ Nur so kann der Geschädigte nach dem Unfall Schmerzensgeld oder Kostenerstattung für defekte Sportausrüstung und Klei-dung einfordern.
Ganz generell gelten bei Skiunfällen die gesetzlichen Regeln des Schadensersatzes. „Zahlen muss jedoch nicht immer nur der Unfallverursacher“, weiß Rechtsanwalt Tramposch. „Auch Pisten- und Liftbetreiber kann es als Schädiger treffen. Sie gehen mit dem Verkauf von Skipässen eine Schutz- und Sorgfalts-pflicht ein und sind beispielsweise für eine ordnungsgemäße Beschilderung und die Präparierung der Pisten verant-wortlich.“ Mängel in diesem Bereich führen ebenfalls zu Haftungsansprüchen. Dabei können geschädigte Wintersportler außer Schmerzensgeld und Schadensersatz noch andere Forderungen stellen. Bei entsprechender Sachlage erhalten die Betroffenen oft einen Teil der Urlaubskosten erstattet oder sie be-kommen einen Augleich für den Ver-dienstausfall, der durch eine schwere Verletzung verursacht wurde.
Neben den umfangreichen Rechten, die Unfallgeschädigte haben, ist nicht zu vernachlässigen, dass jeder Skisportler auch schnell zum Verursacher eines Unfalls werden kann. „Die Schwere der Skiunfälle nimmt jährlich zu“, weiß Rechtsanwalt Tramposch „überfüllte und mit Kunstschnee präparierte Pisten sowie die Vielfalt der Wintersportgeräte erhöhen die Unfallgefahr.“ Angesichts von jährlich rund 90.000 Skiunfällen allein in Österreich sind selbst geübte Fahrer nicht vor Crashs gefeit. Hinzu kommt, dass die Durchsetzung der Rechte mitunter sehr komplex ist, sind doch häufig Urlauber an den Unfällen beteiligt: Da kann dann schnell der Deutsche in Österreich einen Schweizer zu Schaden gebracht haben.
Als Mitglied der Geneva Group Interna-tional arbeiten die Anwälte von Tramp-osch & Partner daher eng mit Anwalts-kanzleien in Deutschland und der Schweiz zusammen und profitieren besonders bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen von diesem Netzwerk. Den Skifahrern selbst rät Tramposch dringend zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung: „Versicherungsschutz ist für jeden Wintersportler unerlässlich. Nur so kann einer möglichen finanziellen Belastung durch Schadens-ersatzforderungen vorgebeugt werden.“
Das GGI-Mitglied Tramposch & Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Ei-senstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.


