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Montag, 06. September 2010

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Reiserecht News - Reiseschiedsstelle - Schlichtungsstelle für Online-Reisen

Schutz ohne Kosten – aber mit der Bereitschaft zur gütlichen Einigung

Die clevere und oft erfolgreichere Alternative zum Prozess

Die schönsten Wochen des Jahres sind in der Regel genau das: ein unvergesslicher Höhepunkt in einem von Arbeit und Alltagsverpflichtungen geprägtem Jahr. Umso unerfreulicher, wenn dann ausgerechnet der für die Erholung so wichtige Urlaub nicht so glatt verläuft wie erhofft oder von der Werbung versprochen.

Etwa, weil Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Reiseveranstalter auftreten bezüglich Unterkunft, Verpflegung oder Betreuung vor Ort. Können diese nicht ausgeräumt werden, muss nicht gleich der Gang zum Anwalt oder gar ein Gerichtsverfahren die Lösung sein. Beides ist zeitraubend und teuer. Stattdessen machen clevere Reisende Gebrauch von der Möglichkeit, die Reiseschiedsstelle anzurufen!

Wenn´s Probleme mit der Urlaubsbuchung gibt hilft die Reiseschiedsstelle

Nach nunmehr  fast drei Jahren Tätigkeit kann sich die Bilanz der Reiseschiedsstelle sehen lassen: Wurde nach Anhörung der Beteiligten ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet, wurde dieser auch in allen Fällen angenommen. Die außergerichtliche Schlichtung in Reisestreitigkeiten zwischen Online-Buchern und Online-Reiseanbietern kann somit als Vorbild für die gesamte Tourismusbranche gelten. Schlichtung spart nicht nur Zeit, sondern schafft auch Vertrauen und eine weiterhin gute Beziehung zwischen den Vertragsparteien.

Die Reiseschiedsstelle – Schlichtungsstelle für Online-Reisen:


Eine Einrichtung des FASIR e.V.

Die Reiseschiedsstelle wird vom Verein zur Förderung der alternativen Streitschlichtung im Reiserecht e.V. betrieben und steht allen Unternehmen, die nicht traditionell Reisen anbieten, offen. Ziel des Vereins ist es, Reisenden in Deutschland eine Anlaufstelle zu bieten und eine schnelle gütliche Einigung bei Problemen mit Urlaubsbuchungen herbeizuführen. Die Inanspruchnahme der Reiseschiedsstelle ist für den Reisenden kostenlos, wenn der Anbieter die Reiseschiedsstelle akzeptiert. Zu den Gründungsmitgliedern des FaSiR e.V. zählen der VIR, expedia.de, ebookers.de, hinundweg.com, lastminute.de, opodo.de und travel24.com (aktuell angeschlossene Unternehmen siehe
http ://www. reiseschiedsstelle. de/con/cms/front_content.php?idcat=88 ), Prof. Dr. Ronald Schmid ist vom Vorstand zum Schlichter bestellt. Vorsitzender des FaSiR e.V. ist Dr. Hans-Josef Vogel, Köln. Im unabhängigen Beirat der Reiseschiedsstelle sitzen Juristen, Journalisten und Wissenschaftler, die den Betrieb der Einrichtung begleiten. Die Reiseschiedsstelle ist eine eingetragene Wort-Bildmarke, erhielt 2006 die Anerkennung durch die Europäische Union und ist in das europäische Verzeichnis grenzübergreifender Schlichtungsstellen aufgenommen worden und kann damit auch grenzüberschreitend schlichten.

Von: FaSiR e.V. an DTG-Media

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11.09.2008 13:05 Alter: 2 Jahre