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Reisemedizin News - KKH erste Krankenkasse in Nordrhein mit Schutzimpfungen
Erste Krankenkasse in Nordrhein mit Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub auf Versichertenkarte
Erste Krankenkasse in Nordrhein mit Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub auf Versichertenkarte
Düsseldorf, 28. Juni 2007 - Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) übernimmt als erste gesetzliche Kasse in Nordrhein zahlreiche Reiseschutzimpfungen für den Auslandsurlaub direkt über die Versichertenkarte.
KKH und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben dazu heute in Düsseldorf eine Vereinbarung abgeschlossen.
Der Vertrag tritt am 1. Juli 2007 in Kraft und gilt für Impfungen gegen die Krankheiten Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung) und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME (Zecken-Hirnhautentzündung). Vor dem Hintergrund des wachsenden internationalen Reiseverkehrs ist damit zu rechnen, dass reisebedingte Risiken zunehmen. Dabei kommt vor allem den Infektionskrankheiten, verursacht durch bekannte und neu entdeckte Erreger, eine zentrale Bedeutung zu.
Gerade bei Fernreisen können besondere Impfungen vor regional auftretenden Infektionskrankheiten schützen und daher sinnvoll sein. "Mit dem Vertrag ist es für unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen Reiseschutzimpfungen vor einer Auslandsreise in Anspruch zu nehmen", betont KKH-Vorstandsmitglied Rudolf Hauke.
Die KKH hat als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland im Mai 2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme vor dem Auslandsaufenthalt als Satzungsleistung zu erstatten.
"Viele Reisende unterschätzen das Infektionsrisiko bei Fernreisen. KKH-Versicherte sollten deshalb die sinnvolle Prävention Reiseschutzimpfung nutzen und sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt bei ihrem Arzt impfen lassen", so Dr. Klaus Enderer, Stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein.

