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Freitag, 03. September 2010

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Gesundheit News Aktuell - Neue Influenza: Umfangreiche Informationen zur so genannten "Schweinegrippe"

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in der vergangenen Woche die "Neue Influenza A/H1N1" ("Schweinegrippe") zur Pandemie erklärt und die so genannte Phase 6 ausgerufen.

KIEL. Diese ist charakterisiert durch fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen des neuen Virus in mindestens zwei der insgesamt sechs WHO-Regionen. Schleswig-Holstein ist auf diese Situation vorbereitet, das Ausrufen der Phase 6 bedeutet keinen Automatismus bei den Aktivitäten. Die bereits etablierten Maßnahmen und Krisenreaktionsstrukturen werden fortgeführt, bei Bedarf intensiviert und an neue Situationen angepasst.

Zentrale Bedeutung hat der öffentliche Gesundheitsdienst der Kreise und kreisfreien Städte, der wesentlich zur Erkennung der Erkrankung (Veranlassung der Diagnostik) und Verhinderung der Weiterverbreitung beizutragen hat. Der von Bund und Ländern getragene Nationale Pandemieplan enthält Maßnahmen, Aufgaben und Handlungsempfehlungen und erläutert die wissenschaftlichen Zusammenhänge der Pandemieplanung. Auch Empfehlungen für persönliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind Bestandteil des Plans.

"Wichtig ist vor allem, die Sensibilisierung der Bevölkerung und die erhöhte Aufmerksamkeit der Ärzteschaft zu steigern", erklärte Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht. "Ich rufe deshalb dazu auf, die zahlreichen Informationsmöglichkeiten zu nutzen."
Ausführliche Informationen zur Neuen Influenza ("Schweinegrippe") finden Sie unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de und unter www.rki.de, www.bzga.de.

Das Bürgertelefon - 0431/160-6666 - ist weiter täglich von 08.00 bis 15.00 Uhr besetzt.

Nachfolgend einige häufig gestellte Fragen mit Antworten:


Frage: Was sollen niedergelassene Ärzte angesichts der Pandemie jetzt tun?

Antwort: Sie müssen die Vorbereitung fortsetzen. Das Personal muss erneut über die Erkrankung, die Übertragungswege und Schutzmöglichkeiten informiert werden. In großen Praxen macht es Sinn, Mitarbeiter zu benennen, die vorrangig zum Einsatz kommen. Es muss dafür gesorgt werden, dass ausreichend Schutzmöglichkeiten vorrätig sind, etwa FFP2-Masken. Zum Hygienemanagement gehört auch die Festlegung zur zeitlichen oder räumlichen Trennung von Patienten mit Influenza-Symptomatik von anderen Patienten, um die Gefahr von Übertragungen im Wartezimmer zu mindern.

Frage: Was sollen Ärzte machen, wenn sich Patienten melden, die vermuten, sie könnten "Schweinegrippe" haben?
Antwort: Idealerweise ruft der Patient vorher an. Er soll möglichst nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, sondern besser mit dem Auto. Beim Gespräch in der Praxis sollten alle Anwesenden, auch der Patient, Masken tragen. Einmal-Handschuhe sind Pflicht. Das weitere Vorgehen hängt vom Zustand des Patienten ab. In jedem Fall soll das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.

Ist der Patient nur leicht erkrankt, muss abgeklärt werden, ob "Schweinegrippe" vorliegen kann. Wichtig ist dabei die Reiseanamnese: Kommt er aus einem Land mit hoher Erkrankungszahl? Liegt die Rückkehr länger als sieben Tage zurück? Dies spricht eher gegen "Schweinegrippe". Nach bisherigen Erkenntnissen hat die neue Influenza eine mittlere Inkubationszeit von drei bis fünf Tagen (Spanne von ein bis sieben Tage).

Ist der Patient schwer erkrankt, sollte er sofort in ein Krankenhaus mit Infektionsstation überwiesen werden, das Krankenhaus sollte vorab informiert werden. Dort werden dann alle Untersuchungen gemacht. Den Transport übernimmt in diesem Fall der Rettungsdienst.
Typische Symptome der "Schweinegrippe": Fieber, Husten, Atembeschwerden. Viele Patienten haben ein deutliches Krankheitsgefühl. In Mexiko, den USA und Spanien werden nicht selten Beschwerden des Magen- und Darmtraktes, z.B. Durchfall, beobachtet. Typisch ist der meist plötzliche Beginn. Sinnvoll ist es seitens des niedergelassenen Arztes auch, nach den Kontakten, dem Flug - möglichst mit Flugnummer - und den Stationen der Heimreise zu fragen. Diese Informationen sind für das Gesundheitsamt wertvoll.

Frage: Wann und an wen muss die Krankheit gemeldet werden?
Antwort: Schon der begründete Verdacht auf Schweinegrippe ist meldepflichtig nach §12 Infektionsschutzgesetz (IfSG), auch wenn der Patient ins Krankenhaus überwiesen wurde. Vordrucke gibt es etwa beim Gesundheitsamt oder online beim RKI <http://www.rki.de/cln_100/nn_200120/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Schweinegrippe__Meldeformular,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Schweinegrippe_Meldeformular.pdf> . Das Formular wird dann sofort ans zuständige Gesundheitsamt gefaxt. Die Gesundheitsämter informieren über eine zentrale Landesstelle das RKI.

Frage: Wie sieht die weitere Diagnostik aus?
Antwort: Der Schnelltest kann einen ersten Hinweis geben, aber in begründeten Verdachtsfällen ist so schnell wie möglich eine so genannte PCR-Diagnostik zu veranlassen. Hierbei sind durch die Ärztin oder den Arzt - u.a. wegen der Übernahme der Transportkosten - die Gesundheitsämter einzubeziehen. In Schleswig-Holstein stehen für die PCR-Diagnostik die Medizinaluntersuchungsämter am UKSH in Kiel und Lübeck zur Verfügung.

Frage: Wie sehen die Therapieempfehlungen aus?
Antwort: Liegt der Beginn der Symptome nicht mehr als 24 Stunden zurück, ist bei dringendem Verdacht auf eine Influenza-Infektion ein Neuraminidase-Hemmer indiziert. Dieser muss spätestens 48 Stunden nach Beginn der Symptomatik zum Einsatz kommen. Eine Apotheke sollte der Patient wegen der Ansteckungsgefahr nicht selbst aufsuchen. Die Familie mitzubehandeln ist zurzeit nur selten nötig und abhängig von der Situation. Familienmitglieder mit Asthma, schwerer chronischer Lungenerkrankung oder Immundefizienz sollten zum Beispiel behandelt werden. Der Patient sollte die folgenden Tage zuhause bleiben in strenger häuslicher Isolierung. Ob Kontaktpersonen bestimmte Auflagen erhalten, hängt von der Einschätzung und den Vorgaben des Gesundheitsamtes ab.

Frage: Was macht das Gesundheitsamt, wenn ein Verdacht auf Schweinegrippe gemeldet wurde?
Antwort: Das Gesundheitsamt kontaktiert bei einem Verdachtsfall sofort den Arzt und auch den Patienten. Ist das Ergebnis der virologischen Untersuchung positiv, bekommt der Patient Besuch von einem Gesundheitsaufseher oder Hygieneinspektor, ebenso wird Kontakt zu engen Kontaktpersonen aufgenommen. Dies ist das Vorgehen, solange die Fallzahl überschaubar ist, bei einer Pandemie muss das Verfahren modifiziert werden.

Frage: Ist die Ärzteschaft im Land auf eine Influenza-Pandemie vorbereitet?
Antwort: Die Ärztekammer Schleswig-Holstein und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) waren in die Erarbeitung des Rahmenplans des Landes eingebunden. Empfehlungen des Ministeriums für den ärztlichen Bereich wurden im Kammerinfo der Ärztekammer Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die KVSH hat in mehreren Gesprächen mit dem Ministerium ihre Planungen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung dargelegt. Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung sind in die interministeriellen Abstimmungsrunden des Landes eingebunden.

Frage: Gibt es aktuell Veranlassung, Großveranstaltungen wie die Kieler Woche abzusagen?
Antwort: Nein. Wir haben in Schleswig-Holstein aktuell keine Situation, die eine Gefährdung der Allgemeinbevölkerung darstellt. Die hohe Zahl an Besuchern und Sportlern aus aller Welt macht es aber erforderlich, besonders aufmerksam zu sein. Dazu kann jeder etwas beitragen. Wichtig ist, bei verdächtigen Symptomen schnell einen Arzt zu kontaktieren. Bei einem Verdacht auf das Vorliegen der Erkrankung wird das Gesundheitsamt einbezogen, das ggf. weitere Maßnahmen zur Verhütung der Infektionsausbreitung trifft.

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Von: Ministerium für Soziales, Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

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18.06.2009 11:02 Alter: 1 Jahre